Fragen und Antworten

FAQ Prüfung und Zulassung

Welche IHK ist für meine Prüfung zuständig?

Um bei der IHK Ostwürttemberg zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eines der drei Kriterien erfüllen.
  1. Ihr Wohnort befindet sich in unserem Einzugsgebiet
  2. Der Unterrichtsort Ihres Lehrgangsträgers befindet sich in unserem Einzugsgebiet
  3. Ihr Arbeitgeber befindet sich in unserem Einzugsgebiet

Zulassungsverfahren - So funktioniert`s

Die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung vor der IHK ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Sie erfüllen müssen. Über die Zulassung entscheidet die IHK Ostwürttemberg. Sie sollten die Zulassung zur Prüfung vor Abschluss eines Vertrags zu einem Lehrgang mit einem Bildungsträger prüfen lassen.

Welche Unterlagen werden zur Überprüfung der Zulassung zu einer IHK-Prüfung benötigt?

Die genauen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Fortbildungsordnung des von Ihnen angestrebten Abschlusses. Daraus ergibt sich, welche Unterlagen Sie zur Überprüfung der Zulassung einreichen müssen. Diese können sein
  • schriftlicher Lebenslauf mit Unterschrift 
  • Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung (Ausbildungs-Zeugnis)
  • Aktueller schriftlicher Tätigkeitsnachweis der einschlägigen fachbezogenen Berufserfahrung mit Angaben zu:
    • Beschäftigungszeitraum
    • Voll- oder Teilzeitbeschäftigung
    • Auflistung der Tätigkeiten
    • Datum  und Unterschrift des Arbeitgebers 
 Bitte beachten Sie: Nicht geeignet als Nachweis der Berufspraxis sind Arbeitsverträge oder Gehaltszettel.
Wenn Sie selbständig sind und diese Tätigkeit für die Zulassung wichtig sein könnte, benötigen wir den Auszug aus dem Gewerbe- / Handelsregister und eine Bestätigung Ihres Steuerberaters, wahlweise andere geeignete Nachweise über den Inhalt und die Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Was passiert mit Ihrem Antrag, wenn er in der IHK angekommen ist ?

Wenn etwas fehlen sollte, wenden wir uns direkt an Sie. Im Zweifel über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen geben wir Ihren Antrag zur Prüfung an den Zulassungsausschuss. Den Zulassungsausschuss bilden 3 Prüfer, die dann gemeinsam über die Zulassung oder Nicht-Zulassung entscheiden.

Was passiert nach der Entscheidung?

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Weiterbildungsberatung: Rufen Sie uns unter 07321-324 152 an und vereinbaren Sie einen Termin.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid per Post. Sie benötigen diesen evtl. zur Vorlage bei den Lehrgangsträgern und Ämtern, wo Sie z.B. finanzielle Förderung beantragen könnten. Des weiteren erhalten Sie die Anmeldeformulare zur den einzelnen Prüfungsteilen.
Müssen Sie dann noch etwas tun ?
Ja, unbedingt. Sie füllen den Anmeldebogen aus und schicken ihn bis zum angegebenen Anmeldeschluss an uns zurück. Erst dann wissen wir verbindlich, dass Sie an der Prüfung teilnehmen. Sie erhalten per Post 4 Wochen vor Prüfungsbeginn eine Einladung mit weiteren Informationen zur Ihrer Prüfung.

Wo bekomme ich alte Prüfungsaufgaben zum Lernen?

Zurückliegende Prüfungen und die darin gestellten Aufgaben werden gerne zur Vorbereitung auf kommende Prüfungen herangezogen. Diese "alten Prüfungen" werden nach Ablauf aller Rechtsfristen, ca. sechs Monate nach der jeweiligen Prüfung, veröffentlicht. Darin enthalten sind neben den Original-Aufgabenstellungen auch Lösungshinweise.
Diese Prüfungsaufgaben können über den DIHK-Webshop mit dem Suchbegriff „Prüfungen“ erworben werden.
Rahmenpläne, die die Inhalte der Prüfung näher erläutern können Sie ebenfalls beim DIHK erwerben.