ONLINE - Weiterbildung nach § 34 c GewO
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen seit 2018 innerhalb von drei Jahren eine 20-stündige Weiterbildung gemäß §34c GewO nachweisen.
Diese Online Lehrgänge sind auf die Erfüllung der Weiterbildungspflicht hin konzipiert.