Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeistern

Zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils “Grundlegende Qualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
  • zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters / einer Geprüften Logistikmeisterin aufweisen.
Abweichend hiervon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.