Der Weg zu Ihrer Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin –

Bachelor Professional


Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des §53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
2. einen der folgenden Abschlüsse:
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung aufgrund des Berufsbildungsgesetztes als fachwirt/Fachwirtin oder Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • einen Abschluss als Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschuss einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswissenschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss durch kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter dienlich sind und überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben wurden.

Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeiten) erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.