Fragen und Antworten

FAQ Projektarbeit Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte

Wann kann ich diesen Prüfungsteil ablegen?

Mit der Projektarbeit soll spätestens ein Jahr nach den schriftlichen Prüfungen begonnen werden. Um zur Projektarbeit zugelassen zu werden, müssen alle vorher erbrachten Prüfungsleitungen bestanden sein.

Wann und in welcher Form muss ich meine Themenvorschläge einreichen?

Spätestens vier Wochen vor Abgabetermin erhalten Sie die "Aufforderung zur Einreichung der Themenvorschläge". Diese beinhaltet neben den festgelegten Fristen und Terminen auch das Formblatt, welches Sie zur Themeneinreichung benutzen müssen.

Kann ich meine Themenvorschläge auch per Fax oder E-Mail an die IHK Ostwürttemberg senden?

Da die Formblätter zur Einreichung der Themenvorschläge vollständig und unterschrieben im Original vorliegen müssen, kann eine Übermittlung per Fax oder E-Mail nicht angenommen werden und dient auch nicht zur Wahrung der Zeitfrist.

Was ist, wenn meine Themenvorschläge nicht fristgerecht bei der IHK Ostwürttemberg ankommen?

Verspätet eingegangene Themenvorschläge werden nicht mehr berücksichtigt. In diesem Fall wird der Prüfungsausschuss ein Thema zuweisen.

Wie erfahre ich welches Thema ich bearbeiten soll?

Das Thema erhalten Sie als pdf an die uns bekannte Email-Adresse. Den genauen Versandtermin erhalten Sie bereits im Aufforderungssschreiben. Wir bitten Sie, uns den Erhalt der E-Mail kurz zu bestätigen. Zusätzlich wird das Thema am Ausgabetag per Post verschickt.

Darf ich nach Erhalt meines Themas den Wortlaut des Titels verändern?

Das vom Prüfungsausschuss festgelegte Thema ist verbindlich. Es dürfen keine Änderungen am Thema vorgenommen werden. Ein abgeändertes Thema kann nicht zur Bewertung angenommen werden.

Wie sollte der Aufbau und die Gliederung meiner Projektarbeit aussehen?

Bei der Erstellung der Projektarbeit sollten Sie die vom Prüfungsausschuss festgelegten Rahmenbedingungen gemäß dem im Aufforderungsschreiben  befindlichen Merkblatt beachten.

Wie muss ich meine Projektarbeiten bei der IHK Ostwürttemberg einreichen?

Die Projektarbeit ist in dreifacher Ausfertigung (ein Original und zwei Kopien) abzugeben. Dabei sind alle drei Ausfertigungen vom Teilnehmer zu unterschreiben, der Prüfungsteilnehmer muss ebenfalls kennzeichnen welches Exemplar das Original und welches die Kopien sind. Des Weiteren sollten die Projektarbeiten in einer nach Ihrer Wahl gebundenen Form eingereicht werden.

Was ist, wenn meine Projektarbeit bis zum Termin der Abgabe nicht fertig ist oder diese zu spät bei der IHK Ostwürttemberg eingeht?

Die Projektarbeiten müssen, an dem von uns festgelegten Tag und Zeitpunkt abgegeben werden. Nach diesem Termin werden die  Projektarbeiten nicht mehr angenommen und bewertet. In diesem Fall gilt die Prüfung im Prüfungsfach „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ als nicht bestanden.

Kann ich nach Notenbekanntgabe meine Projektarbeit einsehen?

Eine Einsichtnahme in die Projektarbeit ist erst nach ablegen des Fachgesprächs möglich.

Was ist, wenn ich meine Projektarbeit oder das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden habe?

Falls Sie Ihre Projektarbeit nicht bestanden haben, können Sie diese zweimal wiederholen.
Sie werden erneut von der IHK Ostwürttemberg aufgefordert zwei neue Themenvorschläge einzureichen.
Wenn Sie Ihr projektarbeitsbezogenes Fachgespräch nicht bestanden haben, muss auch die Projektarbeit nochmals geschrieben werden.

Kann ich eine nicht bestandene Projektarbeit mit dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch ausgleichen?

Für das projektarbeitsbezogene Fachgespräch sind Sie nur zugelassen, wenn Sie in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht haben. Daher ist es nicht möglich eine nicht bestandene Projektarbeit mit der Bewertung des projektarbeitsbezogenen Fachgesprächs auszugleichen.