Fragen und Antworten

FAQ Prüfungsablauf von (A)Anmeldung bis (Z)Zeugnis

Kann ich mich auch nur zu einzelnen Prüfungsleistungen anmelden?

Bei Ablegen der ersten Prüfung besteht nur die Möglichkeit sich für den gesamten Prüfungsteil anzumelden. Falls Sie danach einzelne Prüfungsleistungen nochmals wiederholen müssen, melden Sie sich nur für die zu wiederholenden Prüfungsleistungen an.

Verhinderung der Teilnahme an der Prüfung

Ich kann an der Prüfung trotz Anmeldung nicht teilnehmen - was muss ich tun?
Grundsätzlich gilt: Informieren Sie Ihre/n Prüfungskoordinator/in unverzüglich mündlich und schriftlich. Hat das Prüfungsverfahren bereits begonnen, müssen Sie den Grund Ihres Rücktritts belegen, z. B. durch ein ärztliches Attest. Treten Sie rechtzeitig vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Prüfung erscheint, dessen Prüfung wird mit „nicht bestanden“ bewertet.

Wie kann ich von einer Prüfungsanmeldung richtig zurücktreten?

Sollten Sie aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) an der Prüfung nicht teilnehmen können, ist dies der IHK Ostwürttemberg vor der Prüfung unverzüglich mündlich und schriftlich mitzuteilen und binnen drei Tagen eine schriftliche Rücktrittserklärung sowie ein ärztliches Attest über den Fehlgrund vorzulegen.
Falls Sie nicht auf Grund einer Erkrankung von der Prüfung zurücktreten möchten, benötigen wir ebenfalls eine schriftliche Rücktrittserklärung in Form eines an die zuständige Prüfungsstelle der IHK Ostwürttemberg adressierten Schreibens mit Ihren Personaldaten, Ihren Prüfungsdaten und Ihrer Unterschrift. In diesem Fall berechnen wir eine Rücktrittsgebühr laut dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ostwürttemberg.

Wie muss eine schriftliche Rücktrittserklärung aussehen?

In Form eines Schreibens an die zuständige Prüfungsstelle der IHK Ostwürttemberg adressiert:
  • mit Ihren Personaldaten
  • mit Ihren Prüfungsdaten
  • mit Ihrer Unterschrift.

Was muss ich zur IHK-Prüfung mitbringen?

Schriftliche Prüfung:
  • Personalausweis und die auf der Hilfsmittelliste aufgeführten Hilfsmittel
Mündliche Prüfung:
  • Personalausweis und die gemäß Prüfungseinladung zugelassenen Hilfsmittel
  • Beamer und Laptop (müssen zur Prüfung selbst mitgebracht werden und zuvor beim Prüfungsausschuss angemeldet werden)

Was darf ich auf keinen Fall zur Prüfung mitbringen?!

  • Handy, Tablet, kommunikationsfähige Uhren
  • Programmierfähige Taschenrechner
  • Gesetzestexte die nicht auf der Hilfsmittelliste aufgeführt sind
  • IHK Formelsammlung (wird von der IHK Ostwürttemberg ausgehändigt)
  • College-Blöcke bzw. lose Schreibblätter
  • rote und grüne Stifte

Welche Taschenrechner dürfen bei den schriftlichen Prüfungen verwendet werden?

Zur Prüfung sind ausschließlich nicht-kommunikationsfähige und nicht-programmierfähige Taschenrechner zugelassen. Es ist nicht zulässig, dass Formeln vorher auf dem Taschenrechner abgespeichert werden.

Welche Gesetzestexte dürfen an den schriftlichen Prüfungen verwendet werden?

Es dürfen ausschließlich die auf der Hilfsmittelliste aufgeführten Gesetzestexte für die jeweilige Prüfungsleistung verwendet werden.
Laut Hilfsmittelliste dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, sind zulässig.
Handschriftlich hinzugefügte Anmerkungen und Beispiele sind nicht zugelassen.

Bis wann kann mit dem Versand der schriftlichen Prüfungsergebnisse gerechnet werden?

Je nach Art der Prüfungsleistung kann die Korrekturzeit acht bis zehn Wochen betragen.
Daher ist mit dem Versand der schriftlichen Prüfungsergebnisse frühestens nach acht Wochen zu rechnen. Eine telefonische Auskunft über Noten kann aufgrund des Datenschutzes nicht gegeben werden.

Wann besteht die Möglichkeit eine nicht bestandene Prüfungsleistung durch eine mündliche Ergänzungsprüfung auszugleichen?

Je nach Prüfungsordnung besteht bei schriftlichen Prüfungen die Möglichkeit eine bzw. zwei mangelhafte Prüfungsleistung/-en (mindestens 30 Punkte) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung auszugleichen. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. In diesem Fall müssen die nicht bestandenen Prüfungsleistungen nochmals schriftlich wiederholt werden.

Wie berechnet sich die Endnote nach einer mündlichen Ergänzungsprüfung?

Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefast. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Wie oft kann ich eine Prüfungsleistung wiederholen?

Ein Prüfungsteil der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend waren und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestanden Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr bei Wiederholung von Prüfungsleistungen?

Bei Wiederholungsprüfungen berechnet die IHK Ostwürttemberg je nach Anzahl der zu wiederholenden Prüfungsleistungen die halbe oder ganze Prüfungsgebühr. Berechnungsgrundlage hierfür ist die Summe der Prüfzeiten aller Prüfungsleistungen. Falls die zu wiederholenden Prüfungsleistungen in der Summe der Prüfzeit unter 33 % liegt wird die Hälfte der Prüfungsgebühr berechnet. Liegt die Summe der Prüfzeit der zu wiederholenden Prüfungsleistungen über 33 % werden wir Ihnen die gesamte Prüfungsgebühr berechnen.

Wie und wann ist eine Einsichtnahme in die schriftliche Abschlussprüfung möglich?‎

Nach Abschluss der Prüfungsteile, d. h. nach Erhalt der endgültigen IHK-Ergebnismitteilung (Bescheid über die Prüfung), können Sie in Ihre Prüfungsunterlagen einsehen. Die Einsichtnahme findet nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem/-r zuständigen IHK-Prüfungskoordinator/-in in den Räumen der IHK zu unseren Geschäftszeiten statt. Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag an Ihren zuständigen IHK-Prüfungskoordinator/in
Diese Angaben sind in Ihrem Antrag erforderlich:
Name, Vorname, Adresse, E-Mailadresse, Telefon-/Mobilnummer, In welchen Prüfungsbereichen/-fächern möchten Sie Einsicht nehmen?, An welchem Prüfungsort fand Ihre Prüfung statt?

Was mache ich bei Verlust meines Prüfungszeugnisses?

In diesem Fall können Sie bei der IHK Ostwürttemberg eine Zweitschrift Ihres Zeugnisses beantragen. Bitte füllen Sie uns den im Anhang befindenden Antrag auf Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses aus und senden diesen mit einer Kopie Ihres Personalausweises zurück. Laut dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ostwürttemberg berechnen wir für die Ausstellung einer Zweitschrift eine Gebühr von 30,- €. Ihre Zweitschrift können wir Ihnen erst nach Begleichung des ausgestellten Gebührenbescheids übersenden.

Was muss ich tun, wenn ich eine englische Übersetzung meines Prüfungszeugnisses benötige?

Sie können dieses bei der IHK Ostwürttemberg mit einem formlosen Schreiben (mit Unterschrift) beantragen.

Welchem DQR Niveau entspricht mein Prüfungsabschluss?

Auf Ihrem Prüfungszeugnis und Urkunde können Sie entnehmen, welcher Niveaustufe des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen Ihr Abschluss zugeordnet ist.