Auf einen Blick
Die wichtigsten Unternehmensformen
GmbH & Co. KG, AG oder OHG… Was bedeutet das eigentlich genau? Wir klären auf und stellen Ihnen hier die wichtigsten Unternehmensformen und deren Unterschiede vor.
Unternehmensformen können grundsätzlich in drei Arten unterteilt werden:
- Einzelunternehmen
Einzelkaufleute, Kleingewerbetreibende - Personengesellschaften
GbR, OHG, KG - Kapitalgesellschaften
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG
Außerdem gibt es die Mischformen GmbH & Co. KG oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Einzelunternehmen
Diese Unternehmensform wird von Einzelkaufleuten, Kleingewerbetreibenden, Einzelunternehmen oder auch Freiberuflern gewählt. Dies liegt unter anderem daran, dass die Gründung eines Einzelunternehmens kostengünstig, schnell, einfach und auch formlos geschieht. Der Gang zum Notar oder das Aufsetzen eines umfangreichen Gesellschaftsvertrages sind bei dieser Unternehmensform nicht notwendig.
Anzahl der Gründer | 1 |
Haftung | nicht beschränkt |
Stammkapital | nicht benötigt |
Steuern |
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Gründungsprozess |
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GbR – Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
Diese Unternehmensorm gilt als die einfachste Form unter den Personengesellschaften. Für eine Gründung müssen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen. Die Gesellschafter verfolgen einen gemeinsamen Zweck, welcher in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden muss. Der Gründugsprozess gestaltet sich ähnlich einfach wie oben beim Einzelunternehmen erwähnt. Der Vertrag muss nicht notariell beglaubigt sein und muss rein rechtlich nicht einmal schriftlich festgehalten werden.
Anzahl der Gründer | mindestens 2 |
Haftung | nicht beschränkt |
Stammkapital | nicht benötigt |
Steuern |
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Gründungsprozess |
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OHG – Offene Handelsgesellschaft
Da der OHG die GbR zugrunde liegt, ähneln sich diese beiden Unternehmensformen stark. Der Unterschied liegt darin, dass in der GbR ein Gewerbe, in der OHG ein Handelsgewerbe betrieben wird.
Anzahl der Gründer | mindestens 2 |
Haftung | nicht beschränkt |
Stammkapital | nicht benötigt |
Steuern |
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Gründungsprozess |
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KG – Kommanditgesellschaft
Diese Unternehmensform ist selten geworden und wird nur noch von wenigen Personen bei einer Gründung gewählt. Da die KG eine Sonderform der OHG ist, unterliegt sie den gleichen Vorschriften und Gesetzen. Unterscheiden kann man die beiden Rechtsformen anhand der unterschiedlichen Gesellschafter (Kommanditist und Komplementär).
Anzahl der Gründer | mindestens 2 |
Haftung |
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Stammkapital | nicht benötigt |
Steuern |
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Gründungsprozess |
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GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Trotz dass die Gründung nicht ganz einfach ist, zählt die GmbH zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Zur Gründung müssen zunächst hohe Geldsummen eingebracht werden, für Gründer ist aber die beschränkte Haftung interessant wobei das Privatvermögen unangetastet bleibt.
Anzahl der Gründer | mindestens 1 |
Haftung | beschränkt |
Stammkapital | 25.000 Euro |
Steuern |
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Gründungsprozess |
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UG – Unternehmergesellschaft
Die Unternehmengesellschaft ist eine Sonderform der GmbH, bringt deren Vorteile mit sich, verzichtet jedoch auf das hohe Stammkapital. Aus diesem Grund ist die UG vor allem bei jungen Gründern derzeit sehr beliebt.
Anzahl der Gründer | mindestens 1 |
Haftung | beschränkt |
Stammkapital | mindestens 1 Euro |
Steuern |
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Gründungsprozess |
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AG – Aktiengesellschaft
Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist nicht nur kostenintensiv sondern setzt noch einige andere Dinge voraus. Man benötigt verschiedene Organe wie Aufsichtsrat und Vorstand. Die Geschäftsanteile werden dann in Form von Aktien an Aktionäre verteilt.
Anzahl der Gründer | mindestens 1 |
Haftung | beschränkt |
Stammkapital | 50.000 Euro |
Steuern |
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Gründungsprozess |
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Limited
Diese Unternehmensform kommt aus Großbritannien und kann auch in Deutschland zum EInsatz kommen. Sie ähnelt in ihren Grundzügen der UG. Die Besonderheit liegt darin, dass der Unternehmenssitz in Großbritannien sein muss und das Unternehmen somit dem britischen Recht unterliegt. Ist das Unternehmen vorrangig in Deutschland tätig, müssen auch hier Steuern gezahlt werden und eine Eintragung in das deutsche Handelsregister ist nötig. Da dies für einen Unternehmer sehr kompliziert ist und den Unternehmeralltag erschwert, wird diese Rechtsform für eine Neugründung eher selten gewählt.
Anzahl der Gründer | mindestens 1 |
Haftung | beschränkt |
Stammkapital | mindestens 1 britisches Pfund |
Steuern |
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Gründungsprozess | relativ unkompliziert, allerdings nach britischem Recht und meist nur mit Hilfe einer Agentur möglich |
Quelle: IHK Rhein Neckar, www.junge-gruender.de