Ihr Weg zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfte Technische Fachwirte

Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikation oder Technische Qualifikation:

  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen  Ausbildungsberuf

    oder
  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblichen-technischen Bereich

    oder
  • Eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.

Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation:

  • Erfolgreicher Abschluss der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikation und Technische Qualifikation, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.
Abweichend hiervon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Geprüfte Technische Betriebswirte

  • Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder zum Technischen Fachwirt

    oder
  • Eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker

    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Betriebswirts / einer Geprüften Technischen Betriebswirtin haben.
Abweichend hiervon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.