Der Weg zu Ihrer Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen
Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin – International
Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann eine Prüfung zu dem Anpassungsfortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International" abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits
• die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin aufgrund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,
• den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
• einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.