Der Weg zu Ihrer Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin – International

Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann eine Prüfung zu dem Anpassungsfort­bildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International" abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits
• die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin aufgrund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat,
• den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Pro­fessional in Bilanzbuchhaltung oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
• einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.