Der Weg zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin

Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
       oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis in einem Industrieunternehmen
       oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis in einem Industrieunternehmen
       oder
  • eine mindestens dreijährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis in einem Industrieunternehmen.
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“
  • die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
       und
  • mindestens ein Jahr kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis in einem Industrieunternehmen, im Falle einer dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung, bei anderen Ausbildungsberufen eine weitere Berufspraxis von ein, bzw. zwei Jahren.

Abweichend hiervon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.