Ihr Weg zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt  / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
       oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis
       oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis
       oder
  • eine mindestens dreijährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis.
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“
  • die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
       und
  • zusätzlich mindestens ein weiteres Jahr kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis.

Abweichend hiervon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.