Zulassung Wirtschaftsfachwirt + Betriebswirt

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen Geprüfte Wirtschaftsfachwirte

Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf

    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis

    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis

    oder
  • eine mindestens dreijährige kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis.
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“

  • Die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt

    und
  • zusätzlich mindestens ein weiteres Jahr kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis.
Abweichend hiervon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsvoraussetzungen Geprüfte Betriebswirte

  • Eine mit Erfolg abgelegte IHK - Weiterbildungsprüfung als Fachwirt / -in oder Fachkaufmann / -frau oder vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz

    oder
  • Eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis im Sinne der Prüfungsordnung.
 Die in Absatz 2 nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines geprüften Betriebswirts dienlich sind.
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Zulassungsvoraussetzungen zum/zur Geprüften Betriebswirt/-in sind mit dem Bestehen der Weiterbildungsprüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/ -in erfüllt.