Gaststättenunterrichtung
Veranstaltungsdetails
SGU_24_08
Das Gaststättengesetz (GastG) legt in § 4 Abs. 1 Nr. 4 fest, dass zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank die Bescheinigung einer IHK benötigt wird, dass der Betreiber oder sein Stellvertreter (§ 9) "über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann".
Die IHK Ostwürttemberg stellt diese Bescheinigungen nach der Teilnahme an einer so genannten Gaststättenunterrichtung aus. Eine Übersicht und Inhalte dieser Unterrichtungen finden Sie auf dieser Seite.
- Allgemeine Rechtsfragen
- Getränke- und Lebensmittelrecht
- Hygienerecht, Lebensmittel tierischer Herkunft, Bundesseuchengesetz