Nr. 7877

Gaststättenunterrichtung

Veranstaltungsdetails

SGU_25_01

Zweck der Unterrichtung

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG vom 5. Mai 1970 muss jeder der eine behördliche Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft beim zuständlichen Gewerbeamt beantragt anhand einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass er oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und ihm diese als vertraut gelten.

Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts zu verstehen, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung bezwecken. Es wird ergänzt durch eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Dies ist Voraussetzung, weil der Gewerbetreibende täglich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt. Er muss wissen wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind und wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder durch die zuständige Aufsichtsbehörde auferlegt werden und auch die Konzession entzogen werden.

 

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

Grundsätzlich muss derjenige, der einen Gaststättenbetrieb oder eine vergleichbare Einrichtung betreiben will und Alkohol ausschenken möchte, den Unterrichtungsnachweis erbringen. Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe sind freigestellt.

 

Inhalte:

  • Allgemeine Rechtsfragen
  • Getränke- und Lebensmittelrecht
  • Hygienerecht, Lebensmittel tierischer Herkunft, Bundesseuchengesetz

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 11.02.2025
  • 13.05.2025
  • 23.09.2025
  • 02.12.2025

Weitere Informationen

Zielgruppe
  • Existenzgründer
  • Teilnehmer, die eine Gaststätte eröffnen wollen mit Alkoholausschank.

 

Hinweise

Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung setzt ausreichende Sprachkenntnis für die deutschsprachige Unterrichtung voraus. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, werden in anderen IHKs Sonderunterrichtungen in ausländischer Sprache angeboten. Fragen Sie uns nach den Adressen. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.

Unterrichtungsverfahren über Vorschriften des Lebensmittelrechts gemäß §4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes.

 

Abschluss

Im Anschluss an die Unterrichtung erhalten die Teilnehmer die Bescheinigung zur Vorlage bei dem zuständigen Gewerbeamt. Voraussetzung für die Ausgabe der Bescheinigung ist die komplette Anwesenheit während der Unterrichtung. Die einmal erteilte Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer gilt bundesweit und ist unbefristet gültig, sofern nicht in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen getroffen wurden.