Bundesministerium für Bildung und Forschung

Aufstiegs-BAföG

Wer wird gefördert?

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker oder Fachwirt  – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Was wird gefördert?

Lehrgangskosten- und Prüfungsgebühren
  • Die einkommens- und vermögensunabhängige maximale Förderung der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren beträgt 15.000 Euro. Der Zuschussanteil hierauf liegt bei 50 Prozent.
  • Der mögliche Erlass auf das restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung beträgt 50 Prozent.
  • Mit einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ werden die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt bis zu 2000 Euro gefördert.  Der Zuschussanteil wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht.

Beitrag zum Lebensunterhalt

  • Die Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners.
  • Die Unterhaltsförderung wird vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
  • Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 892 Euro. Für Verheiratete oder Verpartnerte, sowie für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag um jeweils 235 Euro.
  • Der Einkommensfreibetrag beträgt 290 Euro. Bei Verheirateten oder Verpartnerten erhöht sich dieser Freibetrag um 630 Euro. Der Freibetrag mindert sich jedoch um das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners. Je Kind erhöht er sich um 570 Euro.
  • Das Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro.
  • Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird liegt bei 150 Euro.

Wo kann man das AFBG beantragen?

Entsprechende Informations- und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, das in der Regel beim Landratsamt angesiedelt ist. In der Region Ostwürttemberg sind dies:

Landratsamt Ostalbkreis
Amt für Ausbildungsförderung
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Tel. 07361 503-0
Landratsamt Heidenheim
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 1560
89505 Heidenheim
Tel. 07321 321-0