IHK Ostwürttemberg Weiterbildung
Zulassungsvoraussetzung Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik
A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kannoder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxisoder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
B. Handlungsspezifische Qualifikationen
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das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
und - in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteren Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
