IHK Ostwürttemberg Weiterbildung

Zulassungsvoraussetzung Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik

A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann
    oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis
    oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
B. Handlungsspezifische Qualifikationen
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende
    Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

    und
  • in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteren Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.