Ihr Weg zur Prüfung
Zulassungsvoraussetzungen
Geprüfter Industriemeister /Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall
A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
der den Metallberufen zugeordnet werden kann
oder - Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder - Eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
B. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Ablegung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und - zusätzlich mindestens ein Jahr Berufspraxis in Fällen des Punktes A. / Nr.1 und 2
und - zwei Jahre Berufspraxis in Fällen des Punktes A. / Nr.3
und - Nachweis der Berufs- und Arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO)
Abweichend kann zu der Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.