Ihr Weg zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfter Industriemeister /Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall

A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, 
     der den Metallberufen zugeordnet werden kann

    oder
  2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten            Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

    oder
  3. Eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
B. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Ablegung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt

    und
  • zusätzlich mindestens ein Jahr Berufspraxis in Fällen des Punktes A. / Nr.1 und 2

    und
  • zwei Jahre Berufspraxis in Fällen des Punktes A. / Nr.3

    und
  • Nachweis der Berufs- und Arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO)

Abweichend kann zu der Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.