Ihr Weg zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik

A. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann,
    oder
  2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis
    oder
  3. Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
B. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende
    Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
    und
  • in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik
haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.

Abweichend kann zu der Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.