Ihr Weg zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Geprüfter Betriebswirt / Geprüfte Betriebswirtin – Master Professional in Business Management

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des §53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt oder
  2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master– oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach dem Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und einen nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.

Die nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines geprüften Betriebswirts dienlich sind.
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.