Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a Abs. 1a Satz 2 Nummer 2 der Gewerbeordnung
Veranstaltungsdetails
SFI_25_08
Was ist Zweck der Unterrichtung?
Wer eine Bewachungstätigkeit ausübt, die keiner Sachkundeprüfung bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen. Der Unterricht soll die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den notwendigen Rechtsvorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut machen, der ihnen ermöglicht, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vordergrund stehen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Es wird mindestens das Sprachniveau B1 gefordert.
Bewachungstätigkeiten für Teilnehmer der Unterrichtung
- Geld- und Werttransporte
- Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe vorgenommen wird
- Tätigkeit im Auslassbereich einer Diskothek, der vom Einlassbereich getrennt ist (dort wird häufig die Verzehrrechnung kassiert)
- Zugangskontrolle bei Gaststätten (soweit keine Diskothek, vergleiche unten)
- Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, inklusive Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang
- Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion
- Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss
- Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (zum Beispiel zum Schutz der Musiker)
- Bewachungspersonal direkt in den sogenannten Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und gegebenenfalls bewusstlose Besucher bergen sollen
- Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten
- nach Dienstschluss: „Revierwachmann in verschlossenen öffentlichen Gebäuden und in und um Firmengebäude (abgezäunt)
- Personenschützer (unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum)
- Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit
- Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt; Hauptleistung ist die Bewachung von wenigen Museumsräumen in abwechselnder Reihenfolge; (dürfte nicht unter die Sachkundeprüfung fallen, anders dagegen bei Kontrollgängen.)
- Konzerte, wenn die Wachpersonen nicht nur auf dem Fleck steht, grundsätzlich die Haupttätigkeit aber nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt ist, sondern an bestimmten Konfliktpunkten, wie zum Beispiel vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich etc.